- Rechtsvereinheitlichung
- Rechtsvereinheitlichung,die Schaffung gleicher Rechtsnormen für ein bestimmtes Gebiet; sie kann innerhalb eines Staates (interne Rechtsvereinheitlichung) oder für mehrere selbstständige Staaten (internationale Rechtsvereinheitlichung) vorgenommen werden. Diese meist völkerrechtlichen Verträge verpflichten die Teilnehmerstaaten zur Einführung der im Vertrag niedergelegten Normen.Die internationale Rechtsvereinheitlichung betrifft besonders den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht (z. B. Pariser Verbandsübereinkunft, Berner Übereinkunft, Welturheberrechtsabkommen), ferner das Wechsel- und Scheckrecht (zwei Genfer Abkommen von 1930), das Verkehrsrecht (z. B. Genfer Abkommen über die Beförderung im internationalen Straßengüterverkehr von 1956, Brüsseler Seerechtsabkommen zwischen 1910 und 1952, Warschauer Abkommen von 1929, Luftrecht) und das Recht des internationalen Warenkaufs (Haager Abkommen von 1964, einheitliches Kaufrecht; Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, in Deutschland in Kraft getreten am 1. 1. 1991, Weltkaufrechtsübereinkommen). Der Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts, der Anerkennung ausländischer Urteile und der Verbesserung des internationalen Rechtsschutzes dienen die Haager Abkommen. (Rechtsangleichung)
Universal-Lexikon. 2012.